12.12.2024
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ÜGG fordert zügige Fortschreibung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung LuFV III20.06.2019
In einem Parlamentarierbrief an Mitglieder im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages hat die Überwachungsgemeinschaft Gleisbau e.V. - Vereinigung für spurgebundene Verkehrssysteme (ÜGG) eine zügige Fortschreibung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung gefordert. Mit der LuFV kommt der Bundestag seiner grundgesetzlichen Verpflichtung zur Daseinsvorsorge nach und sorgt für anhaltende Planungssicherheit und Verstetigung. Empfohlen wird dabei auch eine über die bisherigen fünf Jahre hinausgehende Laufzeit mit einer entsprechenden Anpassungsklausel zur Berücksichtigung der Inflationsentwicklung.
Kernforderung ist die ausreichende Mittelbereitstellung um dauerhaft eine leistungsfähige und funktionierende Schieneninfrastruktur zu gewährleisten. Die ÜGG fordert deshalb jährliche Bundesmittel für das Bestandsnetz in Höhe von mindestens 5,0 Mrd. €.
Gleichzeitig spricht sie sich erneut für faire Vergabevorgaben, entsprechende Vergaberegeln sollen direkt in den Vereinbarungstext integriert werden, damit ein fairer und transparenter Wettbewerb sichergestellt und für marktgerechte Auftragsvolumina gesorgt wird, um die Leistungsfähigkeit der gesamten Branche zu nutzen.
Im Hinblick auf das zunehmende Facharbeiterproblem wird trotz des Vorrangs des Bahnbetriebs aufgefordert, zukünftig arbeitnehmerfreundlichere Bauzeiten zu ermöglichen, da nur so die erforderlichen finanziellen Mittel zielführend eingesetzt und die vorhandenen Baukapazitäten wirtschaftlich und optimal genutzt werden können.