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Verkehrsbetriebe

Österreich: Vorinformation Direktvergabe SPNV Wien, Niederösterreich und Burgenland
06.12.2018

Von: Lok Report


Die Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beabsichtigt über die Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH (SCHIG mbH) als Auftraggeberin einen Dienstleistungsauftrag über die Erbringung von Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennah- und -regionalverkehr (SPNV) in den Bundesländern Wien, Niederösterreich und Burgenland direkt an die ÖBB-PV AG zu vergeben


Auftraggeberin der beabsichtigten Direktvergabe wird ausschließlich die SCHIG mbH. Diese soll den Dienstleistungsvertrag mit dem Eisenbahnverkehrsunternehmen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung abschließen. 

 

Eine Konkretisierung des Auftragsgegenstands, Beschreibung betroffener Strecken und des jeweiligen Systemangebots sowie ein dem aktuellen Entwurfsstand entsprechender Musterfahrplan, der noch Änderungen in der Planung und trassentechnischen Umsetzbarkeit unterliegt, sind auf der Seite des BMVIT erhältlich:

 

Für die Erbringung der Verkehrsdienste sind grundsätzlich die 694 bereits im Einsatz befindlichen Bestandsfahrzeuge (36 St. 4020, 1 Stück 4023, 67 St. Talent 4024/4124, 112 Desiro Mainline, 294 St. Doppelstockwagen, 112 St. CRD-Wagen, 13 Stück Desiro Classic 5022, 59 St. 5047) zu verwenden. Im Rahmen der Vertragslaufzeit sind als Ersatz nicht-barrierefreien Rollmaterials, für Leistungsausweitungen bzw. für die Leistungserbringung auf von Umstellung auf Elektrifizierung betroffenen Strecken schrittweise elektrisch betriebene Nahverkehrszüge mit folgenden Eigenschaften einzusetzen:

 

• Doppelstock-ETW lang: Länge: rund 150 m; Anzahl Türen: mindestens 12 pro Fahrzeugseite; Breite Türen: rund 1 300 mm; Einstiegshöhe: 600 mm über Schienenoberkante; Höchstgeschwindigkeit: zumindest 160 km/h,

• Doppelstock-ETW kurz: Länge: rund 100 m; Anzahl Türen: mindestens 8 pro Fahrzeugseite; Breite Türen: rund 1 300 mm; Einstiegshöhe: 600 mm über Schienenoberkante; Höchstgeschwindigkeit: zumindest 160 km/h,

• Einstöckiger ETW: Länge: rund 75 m; Anzahl Türen: mindestens 6 pro Fahrzeugseite; Breite Türen: rund 1 300 mm; Einstiegshöhe: 600 mm über Schienenoberkante; Höchstgeschwindigkeit: zumindest 160 km/h.

 

Zudem sollen die Fahrzeuge folgende Eigenschaften vorweisen: Barrierefreiheit, Klimatisierung, Fahrgastinformationssysteme, Sanitäranlagen, Mehrzweckabteil, für die Leistungserbringung notwendige Zulassungen.

 

Zusätzlich ist der schrittweise Ersatz von auf folgenden Linien eingesetzten Fahrzeugen im Rahmen der Vertragslaufzeit vorgesehen:

 

• St. Pölten – Krems – Hadersdorf – Horn – Sigmundsherberg,

• St. Pölten – Traisen – Schrambach/Hainfeld,

• (St. Pölten –) Pöchlarn – Scheibbs,

• (Wr. Neustadt –) Leobersdorf – Weißenbach-Neuhaus,

• (Wien –) Wr. Neustadt – Bad Fischau-Brunn – Gutenstein,

• (Wien –) Wr. Neustadt – Bad Fischau-Brunn – Puchberg/Schneeberg,

• (Wien –) Wr. Neustadt – Aspang – Friedberg – Hartberg,

• (Wr. Neustadt –) Felixdorf – Traiskirchen Lokalbahn – Kledering – Wien Hbf,

• Ggf. Obersdorf – Groß Schweinbarth – Bad Pirawarth/Gänserndorf.

 

Der Vertrag wird als Nettovertrag konzipiert, das Erlösrisiko liegt beim Auftragnehmer.

 

Der Leistungszeitraum des gegenständlichen Auftrags durch die zuständige Behörde ist mit Fahrplanwechsel 2029/30 beschränkt. Abweichend davon ist für das Systemangebot gemäß Linientaktkarte „Fahrplan 2029 +“ eine verlängerte Vertragslaufzeit von 15 Jahren vorgesehen:

 

Da einerseits ein wesentlicher Teil der für das Fahrplanangebot auf den betreffenden Linien einzusetzenden Fahrzeuge vom Auftragnehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung noch zu beschaffen ist, sowie andererseits der überwiegende Anteil des übrigen für das Fahrplanangebot einzusetzenden Fuhrparks ebenfalls eine Amortisierungsdauer aufweist, die die Vertragsdauer wesentlich übersteigt und somit der gesamte Fuhrpark für das Fahrplanangebot einen wesentlichen Anteil der für die Erbringung dieser Schienenpersonenverkehrsdienste insgesamt erforderlichen Wirtschaftsgüter darstellt und an die Erbringung dieser Verkehre gebunden ist, wird die Laufzeit betreffend der genannten Verkehre auf 15 Jahre (d.h. bis zum Fahrplanwechsel 2034/35) verlängert.