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23.04.2024
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Verkehrsbetriebe

Schweiz: Schiedskommission im Eisenbahnverkehr wird in Railcom umbenannt
28.05.2020

Von: SKE


Die Schiedskommission im Eisenbahnverkehr (SKE) wird ab 1. Juli in RailCom umbenannt und erhält neue Kompetenzen bei den Systemführerschaften und Mitwirkungsrechten. Voraussichtlich im Sommer 2020 wird das Gesetzespaket «Organisation der Bahninfrastruktur» (OBI) in Kraft treten.


Die Schiedskommission im Eisenbahnverkehr (SKE) stellte ihren aktuellen Tätigkeitsbericht vor. Daraus geht hervor, dass sie sich mit proaktiver Marktaufsicht dafür einsetzt, allen Eisenbahnverkehrsunternehmen einen diskriminierungsfreien Zugang zum Schienennetz zu gewährleisten. Im stetigen Dialog mit der Bahnbranche sei die SKE bestrebt, potenzielle Diskriminierungen zwischen Infrastrukturbetreiberinnen und Eisenbahnverkehrsunternehmen frühzeitig zu erkennen und gemeinsam mit den betroffenen Akteuren Lösungen zu finden.

Ein weiteres Beispiel für die proaktive Herangehensweise der SKE sei die Fachtagung, mit welcher sie bereits in der Konzeptphase des Innovationsprogramms smartrail 4.0 eine Austauschplattform schuf und den Dialog initiierte. Rund 40 Teilnehmende aus der Bahnbranche, Verwaltung und Wissenschaft diskutierten in verschiedenen Workshops über die Herausforderungen, welche die Digitalisierung und insbesondere das Programm smartrail 4.0 für die Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Zugangs zum Bahnnetz mit sich bringen. Dazu gehören beispielsweise Unterschiede zwischen kleinen mitspracheberechtigten Unternehmen und der Systemführerin in der Expertise bei komplexen technischen Themen oder potenziell steigende Kosten für die Transportunternehmen durch die Verschiebung von Funktionalitäten der Infrastruktur auf die Züge.

Nebst dem Eisenbahnnetz gehören auch die privaten Umschlagsanlagen des kombinierten Verkehrs und deren Anschlussgleise zum Aufgabenbereich der SKE. Der Bund knüpft Subventionen für solche Anlagen an die Bedingung, allen Unternehmen diskriminierungsfrei Zugang zu gewähren. Eine zentrale Voraussetzung dafür ist, dass die Anlagenbetreiber ihre technischen, betrieblichen und ökonomischen Zugangsbedingungen offenlegen. 2019 stellte die SKE sicher, dass alle betreffenden Anlagen ihre Zugangsbedingungen mittels vorgegebener Standards auf ihrer Webseite publizieren.