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16.04.2024
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Politik

NRW: Land fördert System-Upgrade von Stadt- und Straßenbahnen mit 134 Millionen Euro
15.09.2021

Von: LOK Report


Aus dem 1-Milliarde-Euro-Programm des Landes zur Erneuerung von Stadt- und Straßenbahnen bis 2031 schiebt das Verkehrsministerium 154 weitere Vorhaben in Städten und Gemeinden mit einer Investitionsförderung von insgesamt 134 Millionen Euro an. Diese Vorhaben sind jetzt vom Land in einen Maßnahmenkatalog zur weiteren Förderung aufgenommen worden. Die Verkehrsunternehmen sind nun aufgerufen, entsprechende Förderanträge für ihre ÖPNV-Modernisierungsvorhaben zu stellen.


Mit den 134 Millionen Euro werden zum Beispiel Oberleitungen, Signal-Anlagen und Gleise auf den heutigen Stand der Technik gebracht, und es werden Voraussetzungen für eine bessere Vernetzung der Mobilität geschaffen. Darüber hinaus sollen auch Haltestellen barrierefrei umgestaltet werden.

 

Verkehrsminister Hendrik Wüst: „Deutschland muss wieder Bahnland werden. Wir machen weiter Tempo bei Ausbau und Modernisierung des ÖPNV. Vernetzte Mobilität darf nicht an analoger Technik scheitern! Mit unserem 1-Milliarde-Euro-Systemupgrade greifen wir Kommunen unter die Arme, ihre Stadt- und Straßenbahnnetze zu modernisieren. Ein attraktives Angebot per Bus und Bahn ist Voraussetzung für bessere, sichere und saubere Mobilität.“

 

71 Millionen Euro für den VRR

 

Von den insgesamt 154 Vorhaben können im Bereich des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) über 50 Maßnahmen mit rund 71 Millionen Euro gefördert werden. Dazu gehören allein rund 28 Millionen Euro an Erneuerungsinvestitionen des Landes in das Stadt- und Straßenbahnnetz in Dortmund und 3,2 Millionen Euro für Modernisierungsmaßnahmen für den Stadtbahnverkehr in Mülheim an der Ruhr.

 

60 Millionen Euro für NVR-Vorhaben

 

Im Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) können fast 70 Maßnahmen mit rund 60 Millionen Euro Landesförderung unterstützt werden. So können zum Beispiel in Köln mit dem Landesgeld Schienenlager im Straßenbahnnetz erneuert, im Kreis Düren der barrierefreie Ausbau von über 100 Bushaltestellen gefördert und in Bonn die Erneuerung der Stellwerksanlage Ramersdorf finanziert werden.

 

Drei Millionen Euro für den NWL

 

Aus dem Bereich des Zweckverbandes Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) werden elf Maßnahmen mit einer Gesamtförderung in Höhe von rund drei Millionen Euro in den Katalog aufgenommen.

 

Bei allen 154 Projekten handelt es sich um so genannte Maßnahmen im besonderen Landesinteresse nach §13 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen. Diese teilen sich auf in Maßnahmen zur Erneuerung der Infrastrukturen von Stadt- und Straßenbahnen, die mit bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden können, sowie Maßnahmen zum barrierefreien Ausbau von Haltestellen von Bus und Bahn, die mit bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden können.

 

Unabhängig von der Landesförderung arbeitet das Verkehrsministerium zurzeit bei allen Erneuerungsmaßnahmen daran, dass sie in das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz-Bundesprogramm aufgenommen werden, bei dem eine Förderung von bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten möglich ist. Dafür befindet sich das Verkehrsministerium im engen Austausch mit den Vorhabenträgern und den zuständigen Zweckverbänden.

 

1-Milliarde-Euro-Systemupgrade als Teil der ÖPNV-Offensive

 

Um den Bahnverkehr in Nordrhein-Westfalen besser zu machen, hat das Land 2019 eine ÖPNV-Offensive mit einem Volumen von bislang mehr als zwei Milliarden Euro bis 2031 aufs Gleis gesetzt. Davon profitieren Städte und ländliche Regionen: Unter anderem steht eine Milliarde Euro für ein Systemupgrade zur Verfügung, das heißt für die Grunderneuerung von Stadt- und Straßenbahnnetzen. 310 Millionen Euro werden für das Programm „Robustes Netz“ gemeinsam mit der Deutschen Bahn investiert, 120 Millionen Euro stehen für On-Demand-Verkehre (ÖPNV auf Abruf) und 100 Millionen Euro für regionale Schnellbuslinien zur Verfügung. Zudem stellt das Land ab 2022 34 Millionen Euro für eine neue Förderung zum Aufbau eines Planungsvorrates für notwendige Stadtbahn- und Eisenbahninfrastrukturprojekte bereit, damit Kommunen und Aufgabenträger des ÖPNV schneller und besser Bundesmittel für geplante Schienenprojekte abrufen können.