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Verkehrsbetriebe

Bundestag: Bedarfspläne für Schiene, Straße und Wasserstraße
03.01.2007

Von: Pressemeldung Bundestag


In den jeweiligen Paragrafen 4 der drei Ende 2016 in Kraft getretenen Ausbaugesetze für die Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße ist laut Bundesregierung festgeschrieben, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) nach Ablauf von jeweils fünf Jahren eine Überprüfung der drei Bedarfspläne durchzuführen hat. Die hierfür notwendigen Vorbereitungen seien bereits eingeleitet, heißt es in der Antwort der Regierung (19/23823).


Grundlage für die Bedarfsplanüberprüfung (BPÜ) werde eine neu zu erstellende Langfrist-Verkehrsprognose (VP) sein, schreibt die Bundesregierung. Die Vergabeunterlagen für die zu vergebenden Fachteile der neuen VP seien im Juli und August 2020 veröffentlicht worden. Nach Vorlage der für die BPÜ relevanten Ergebnisse der neuen VP werde die Durchführung der BPÜ erfolgen.

"Das Verfahren der nächsten BPÜ sieht einen verkehrsträgerübergreifenden Ansatz für Schiene, Straße und Wasserstraße mit einer gemeinsamen, weitgehend deckungsgleichen Vorgehensweise vor", heißt es in der Antwort weiter.