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Verkehrsbetriebe

Österreich: Wirtschaftskammer wirkt als Standortanwalt an Umweltverträglichkeitsprüfungen für Infrastrukturvorhaben mit
04.07.2019

Von: Lok Report


Ab sofort wirkt die Wirtschaftskammer als Standortanwalt an Umweltverträglichkeitsprüfungen für Infrastrukturvorhaben und volkswirtschaftlich wichtige Großinvestitionen mit. „Genehmigungsverfahren dauerten bisher gerade für die Königsklasse der Projekte viel zu lang. Das soll sich durch den Standortanwalt ändern. Dies steigert die Attraktivität des Standorts Österreich für Investoren“, freut sich WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf über die am 1. Juli in Kraft tretende Neuerung.


„Die meisten Vorhaben haben sehr positiven Effekte. Sie sichern die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit sauberer Energie, verringern die Zahl von Verkehrsunfällen und bringen neue attraktive Arbeitsplätze in die Regionen. Industrieinvestitionen sind für die Wettbewerbsfähigkeit eines Wirtschaftsstandorts unverzichtbar“, so Kopf. „Die Energiewende kann nur gelingen, wenn Wasser- und Windstrom produziert und zu den Verbrauchern transportiert werden kann. Diese Projekte brauchen wir auch für den Klimaschutz“.

 

In UVP-Verfahren sieht sich der Projektwerber einer Vielzahl an Gegnern gegenüber, die auch gute und notwendige Projekte aus diversen Gründen zu Fall bringen wollen. Nun stellt der Standortanwalt dar, welche öffentlichen Interessen für die Projektrealisierung sprechen. Diese Argumente fließen in Interessenabwägungen ein, die vor Genehmigungen vorgesehen sind. Die Behörden benötigen zur Bewertung des wirtschaftlichen Nutzens nicht mehr externe Gutachter, sondern können direkt auf das Knowhow der Wirtschaftskammern zurückgreifen.

 

Wertschöpfungsrechner liefert objektive Daten

 

Um diese Effekte zu quantifizieren, hat die Wirtschaftskammer in Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern der Gesellschaft für Angewandte Wirtschaftsforschung (GAW) den WKO-Wertschöpfungsrechner entwickelt. „Dieser liefert objektive und österreichweit einheitliche Daten“, erläutert Kopf. Diese Grundlagen werden den Behörden die Interessenabwägung erleichtern.

 

In der Vergangenheit erschwerte eine einseitige Betrachtung von Projektauswirkungen den Blick auf das Wesentliche. Zum Beispiel dürfen temporäre Eingriffe in der Bauphase nicht höher gewichtet werden als die Vorsorge gegen Blackouts für Spitäler, Wasserversorgung, U-Bahnen und sicherheitsrelevante EDV-Systeme, wo es um Leben und Gesundheit von Menschen geht. „Zahlreiche Projekte wurden mehr als fünf Jahre lang geprüft, bis sie endlich grünes Licht erhielten. Auch wenn am Ende die Genehmigung stand - der Weg bis dahin schreckt Investoren ab“, so Kopf.

 

Ansprechpartner sind die Landes-Wirtschaftskammern

 

Nach WKÖ-Schätzungen warten gemäß langjährigem Trend meist 80 Projekte mit einem Investitionsvolumen von insgesamt acht bis zwölf Milliarden Euro auf eine UVP-Genehmigung oder den Abschluss eines Rechtsmittelverfahrens nach Beschwerden von Projektgegnern.

 

Pro Jahr reichen Investoren im langjährigen Durchschnitt ein bis drei Dutzend Projekte ein. Bei Projekten, die ab dem 1. Dezember 2018 eingereicht wurden, hat der Standortanwalt ab nun Parteistellung, bisher sind das Energie-, Mobilitäts- und Industrieprojekte. Als Standortanwalt tätig werden die Wirtschaftskammern in den Bundesländern.

 

„Dort ist die notwendige Expertise bereits vorhanden, und weder dem Projektwerber noch dem Steuerzahler entstehen Kosten“, betont Kopf. „Die Standortanwälte vertreten auch die Anliegen der Steuerzahler, da sich Projektverzögerungen bei Eisenbahn, Straßen- und Leitungsprojekten unmittelbar in Kostensteigerungen niederschlagen, realisierte Projekte dagegen bringen dem Fiskus zusätzliche Erträge und entlasten die Steuerzahler.“