TrackNews
16.04.2024
drucken  

Politik

Nordrhein-Westfalen fördert Gleis- und Streckenerneuerung mit 1,16 Millionen Euro
07.11.2019

Von: Land NRW


Erneut fördert das Land Nordrhein-Westfalen Projekte von nicht bundeseigenen Eisenbahnen (NE-Bahnen). Verkehrsminister Hendrik Wüst hat fünf Zuwendungsbescheide in Höhe von insgesamt 1.161.000 Euro übergeben. "So holen wir langfristig Güter von der Straße auf die Schiene“, sagte er bei der Übergabe der Förderbescheide.


Empfänger sind die Westfälische Landes-Eisenbahn GmbH, die Wanne-Herner Eisenbahn und Hafen GmbH sowie die Hafen Krefeld GmbH & Co. KG.

Im Hafen Krefeld unterstützt das Land die Erneuerung von gut einem Kilometer Streckenlänge auf mehreren Abschnitten mit 211.000 Euro. Die Gesamtkosten der Maßnahme liegen über 500.000 Euro.

Die Westfälische Landes-Eisenbahn GmbH (WLE) erneuert auf mehreren Streckenabschnitten das Betriebsfunksystem. Die Gesamtkosten betragen 150.000 Euro, das Land steuert 60.000 Euro bei.

Die Wanne-Herner Eisenbahn und Hafen GmbH (WHE) erneuert Gleise und Weichen sowie die Leit- und Sicherungstechnik für Gesamtkosten von 2.228.000 Euro. Das Land fördert die Maßnahmen mit 890.000 Euro.

Während die Deutsche Bahn und ihr Streckennetz dem Bund gehören, verfügen rund 70 kommunale und private Eisenbahnunternehmen allein in Nordrhein-Westfalen über ein öffentlich zugängliches Schienennetz von etwa 1.500 Gleiskilometern. Um den Investitionsstau auf den Strecken dieser öffentlichen, nicht bundeseigenen Eisenbahnen (NE-Bahnen) aufzulösen, hatte die Landesregierung die Infrastrukturförderung aus Landesmitteln im Jahr 2018 wiedereingeführt. Für die Jahre 2018 und 2019 stehen insgesamt 16 Millionen Euro zur Verfügung, in 2020 weitere sechs Millionen. Für Maßnahmen im Durchführungszeitraum 2018 bis 2020 wurden bereits rund 11 Millionen Euro vergeben.

Gefördert werden vorrangig Investitionen in den Erhalt und die Erneuerung von überwiegend für den Güterverkehr genutzten Schienenstrecken, aber auch Abfertigungs- und Verladeeinrichtungen in Übergabebahnhöfen der NE-Bahnen. Voraussetzung ist, dass die Infrastrukturen für alle Eisenbahnen zugänglich – also öffentliche Infrastrukturen – sind.

Die Bundesförderung für NE-Bahnen ist im Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) geregelt; sie sieht nur die Förderung von Ersatzinvestitionen für NE-Bahnen im Fernverkehr vor. Das Land ergänzt die 50prozentige Bundesförderung um weitere 40 Prozent und kann zudem auch den Erhalt und die Erneuerung auf Nahbereichsstrecken mit einem Fördersatz von bis zu 75 Prozent bezuschussen.