25.04.2024
druckenEBA
EBA: Umsetzung des Schienenlärmschutzgesetzes28.05.2020
Das Schienenlärmschutzgesetz (SchlärmschG) verbietet grundsätzlich den Betrieb lauter Güterwagen ab dem 13.12.2020.
Auf den Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes (EdB) ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) dafür zuständig, das Gesetz durchzuführen – also etwa die Einhaltung des Verbotes zu überwachen oder Befreiungen davon zu erteilen.
Diese Fachmitteilung informiert über die wichtigsten Eckpunkte im Zusammenhang mit dem Schienenlärmschutzgesetz.