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25.04.2024
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EBA

EBA: Umsetzung des Schienenlärmschutzgesetzes
28.05.2020

Von: EBA


Das Schienenlärmschutzgesetz (SchlärmschG) verbietet grundsätzlich den Betrieb lauter Güterwagen ab dem 13.12.2020.


Auf den Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes (EdB) ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) dafür zuständig, das Gesetz durchzuführen – also etwa die Einhaltung des Verbotes zu überwachen oder Befreiungen davon zu erteilen.

Diese Fachmitteilung informiert über die wichtigsten Eckpunkte im Zusammenhang mit dem Schienenlärmschutzgesetz.

https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Fachmitteilungen/DE/2020/16_2020_Umsetzung_des_Schienenlaermschutzgesetzes.html