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25.04.2024
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Verkehrsbetriebe

Europäische Union: Kommission nimmt neue Leitlinien für die Klimasicherheit künftiger Infrastrukturprojekte an
29.07.2021

Von: LOK Report


Die Europäische Kommission hat heute (29.07.2021) neue technische Leitlinien für die Klimasicherheit von Infrastrukturprojekten für den Zeitraum 2021-2027 veröffentlicht. Die Leitlinien werden dazu beitragen, dass Klimaaspekte bei künftigen Investitionen und der Entwicklung von Infrastrukturprojekten - von Gebäuden über Netzinfrastrukturen bis hin zu einer Reihe von gebauten Systemen und Anlagen - durchgängig berücksichtigt werden.


Auf diese Weise werden institutionelle und private europäische Investoren in der Lage sein, fundierte Entscheidungen über Projekte zu treffen, die mit dem Pariser Abkommen und den Klimazielen der EU vereinbar sind.

Die heute angenommenen Leitlinien werden der EU dabei helfen, den europäischen Green Deal zu verwirklichen, die Anforderungen des europäischen Klimagesetzes umzusetzen und die EU-Ausgaben umweltfreundlicher zu gestalten. Der Leitfaden orientiert sich an dem Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 % zu senken und bis 2050 klimaneutral zu sein. Er folgt den Grundsätzen "Energieeffizienz zuerst" (energy efficiency first) und "keine nennenswerten Schäden" (do no significant harm) und erfüllt die Anforderungen, die in den Rechtsvorschriften für verschiedene EU-Fonds wie InvestEU, die Fazilität "Connecting Europe" (CEF), den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Kohäsionsfonds (KF) und den Fonds für gerechten Übergang (JTF) festgelegt sind.

Die Auswirkungen des Klimawandels haben bereits jetzt Auswirkungen auf Anlagen und Infrastrukturen mit langer Lebensdauer wie Eisenbahnen, Brücken oder Kraftwerke, und diese Auswirkungen werden sich in Zukunft noch verstärken. So muss beispielsweise beim Bauen in Gebieten, die wahrscheinlich vom Anstieg des Meeresspiegels betroffen sein werden, insbesondere darauf geachtet werden, dass die Wärmetoleranz von Eisenbahnstrecken den prognostizierten höheren Höchsttemperaturen und nicht den historischen Werten Rechnung trägt. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, Infrastrukturen, die auf eine klimaneutrale und klimaresistente Zukunft vorbereitet sind, klar zu identifizieren - und folglich in sie zu investieren.

Die Klimasicherung ist ein Prozess, bei dem Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an den Klimawandel in die Entwicklung von Infrastrukturprojekten integriert werden. Der heute verabschiedete technische Leitfaden legt gemeinsame Grundsätze und Praktiken für die Identifizierung, Klassifizierung und das Management von physischen Klimarisiken bei der Planung, Entwicklung, Ausführung und Überwachung von Infrastrukturprojekten und -programmen fest. Der Prozess ist in zwei Säulen (Abschwächung, Anpassung) und zwei Phasen (Screening, detaillierte Analyse) unterteilt, und die Dokumentation und Überprüfung der Klimasicherheitsformen wird als wesentlicher Teil der Begründung für Investitionsentscheidungen angesehen.

Insbesondere für Infrastrukturen mit einer Lebensdauer über 2050 hinaus sehen die Leitlinien vor, dass der Betrieb, die Instandhaltung und die endgültige Stilllegung eines jeden Projekts klimaneutral erfolgen sollten, was auch Überlegungen zur Kreislaufwirtschaft, wie das Recycling oder die Wiederverwendung von Materialien, beinhalten kann. Die Klimaresistenz neuer Infrastrukturprojekte sollte durch angemessene Anpassungsmaßnahmen auf der Grundlage einer Klimarisikobewertung sichergestellt werden.

Weitere technische Leitlinien für die Klimasicherheit von Investitionen, die nicht die Infrastruktur betreffen, sind in der Bekanntmachung der Kommission (2021/C 280-01) enthalten.

Hintergrund

Der neue technische Leitfaden zur Klimasicherheit von Infrastrukturprojekten wurde von der Kommission in enger Zusammenarbeit mit potenziellen Durchführungspartnern für InvestEU und der EIB-Gruppe entwickelt.

Er richtet sich in erster Linie an Projektträger und Experten, die an der Vorbereitung von Infrastrukturprojekten beteiligt sind. Es kann auch ein nützliches Nachschlagewerk für Behörden, Durchführungspartner, Investoren, Interessengruppen und andere sein.

Auf der Grundlage der Erfahrungen mit der Klimasicherung von Großprojekten im Zeitraum 2014-2020 integriert dieser Leitfaden auch die Klimasicherung in das Projektzyklusmanagement (PCM), die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und die strategische Umweltprüfung (SUP) und enthält Empfehlungen zur Unterstützung der nationalen Klimasicherungsprozesse in den Mitgliedstaaten.

WKZ, Quelle EU-Kommission