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Verkehrsbetriebe

Schweiz: Bund gibt grünes Licht für "V-Bahn"
07.06.2018

Von: LOK Report


Das Schweizer Bundesamt für Verkehr (BAV) hat am 31. Mai 2018 die Baubewilligung (Plangenehmigung) für die neue Seilbahn von Grindelwald zur Station Eigergletscher und für den Ersatz der Seilbahn auf den Männlichen erteilt. Die Bewilligung für die sogenannte "V-Bahn" ist mit Auflagen zum Schutz von Umwelt und Landschaft verbunden.


LOK Report

Das vom BAV genehmigte Projekt setzt sich aus verschiedenen Elementen zusammen:

 

Der neue "Eigerexpress", eine Seilbahn mit Kabinen für je 28 Personen, führt vom neuen Terminal Grindelwald-Grund direkt zur ausgebauten Bahnstation Eigergletscher. Vom Terminal Grund her führt eine als Ersatz für die bestehende, veraltete Anlage konzipierte Bahn mit 10er-Kabinen auf den Männlichen.

Die neue Bahnstation Rothenegg an der Strecke Interlaken-Grindelwald der Berner Oberland-Bahnen (BOB) stellt den direkten Anschluss des Terminals Grindelwald-Grund an den öffentlichen Verkehr sicher. Für die mit dem Auto anreisenden Gäste wird in Grindelwald-Grund ein mit dem Terminal direkt verbundenes Parkhaus mit rund 1000 Plätzen gebaut.

 

Das Verfahren für die "V-Bahn" wurde mit den Richt- und Zonenplanverfahren sowie den Baubewilligungsverfahren des Kantons Bern und der betroffenen Gemeinden koordiniert.

 

Nach Abwägung der unterschiedlichen Interessen hat das BAV die Plangenehmigung mit zahlreichen Auflagen verbunden. Diese betreffen insbesondere den Umweltbereich und waren im Verfahren von den Umweltfachstellen des Bundes und des Kantons, den Umweltorganisationen sowie weiteren Einsprechern beantragt worden. Damit kann die Umweltverträglichkeit des Projekts gewährleistet werden. Bedenken gab es insbesondere aufgrund der Linienführung des "Eigerexpress" am Fuss der Eigernordwand. Mit den im Projekt vorgesehenen Maßnahmen sowie zusätzlichen Auflagen ist dieser nun nach Ansicht des Bundes ohne wesentliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes realisierbar. Zu den Massnahmen und Auflagen gehören beispielsweise weniger hohe Masten als ursprünglich geplant. Dazu kommen Vorgaben zur Farbgebung bei den Kabinen und für einen diskreteren Anstrich einer Galerie der Wengernalpbahn AG (WAB) am Fusse des Eigers (Strättli-Galerie).

 

Gegen das Projekt waren 17 Einsprachen eingereicht worden. Die WAB als Vertreterin der am Projekt beteiligten Unternehmen konnte mit allen Einsprechenden einvernehmliche Lösungen finden. So müssen keine Enteignungen vorgenommen werden.

 

Gegen den Entscheid des BAV steht der Rechtsweg an das Bundesverwaltungsgericht offen. Die Umweltorganisationen haben in Aussicht gestellt, unter den von ihnen formulierten Bedingungen auf eine Beschwerde gegen die Plangenehmigung des BAV zu verzichten. Das BAV hat diese Bedingungen als Auflagen in der Verfügung festgehalten.